Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit man sich scheiden lassen
kann?
Die Ehe muss gescheitert sein. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die
Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht mehr zu
erwarten ist, dass die Ehegatten sie wiederherstellen wollen (§ 1565 BGB).
Das Trennungsjahr muss eingehalten werden, d. h. die Partner sind seit einem Jahr getrennt und stimmen der Scheidung zu.
Nach drei Jahren getrennt Leben kann einer von beiden die Scheidung einreichen – auch gegen den Willen des anderen.
Eine Ausnahme gilt bei der Härtefall-Regelung. Wer sich scheiden lassen will, ohne das Trennungsjahr abzuwarten, muss dafür gute Gründe haben. Das Fortbestehen der Ehe
muss objektiv unzumutbar sein.
Wie gehe ich vor, wenn ich mich scheiden lassen möchte?
- Trennungszeit abwarten
- Anwalt suchen
- Anwalt stellt den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht




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