Tag 1 der Ausbildung. Man ist ganz nervös, denn es startet ein komplett neuer Lebensabschnitt. Wie die anderen Azubis wohl sind? Ob ich schnell Freunde finde? Was ziehe ich heute überhaupt an?
Das sind wohl die ersten Fragen, die einem durch den Kopf gehen, wenn man am Morgen des ersten Ausbildungstages aufsteht. Man macht sich auf den Weg ins Ausbildungszentrum. Um 9:00 Uhr geht es offiziell los.
Noch erscheint das Amtsgericht fremd und so rießig. Die ersten Menschen begegnen dir im Treppenhaus. Voller Aufregung betrittst du das Ausbildungszentrum, in dem du von den beiden Ausbildungsleitern herzlich empfangen wirst. So, erster Schritt geschafft, du bist angekommen.
Aber mit der Einstellung „Ich hab immer Recht, also ist das die richtige Ausbildung für mich!“ kann es nur gut werden!

Die Wenigsten von uns haben zu Beginn der Ausbildung viele Vorkenntnisse in den Themen „Recht und Justiz“. Genau dafür ist der etwa dreiwöchige Begleitlehrgang da, denn hier lernt man die ersten Grundlagen unseres deutschen Rechtssystems.
Man lernt seinen neuen besten Freund, das dicke Gesetzbuch „Habersack“ kennen, das man als Willkommensgeschenk erhält . Man darf die erste Gerichtsverhandlung besuchen, lernt die ersten Gesetze kennen und übt das erste Mal 10-Finger schreiben am Computer.
Justizorganisation lautet die erste große und wichtige Überschrift, mit der man langsam in das Rechtsgebiet einsteigt. Was gibt es für Gerichte? Welche Personen arbeiten im Gericht und wofür sind sie zuständig? Was ist eine ordentliche und besondere Gerichtsbarkeit und was ist ein Rechtsmittel? Wozu brauche ich diese vielen Gesetze?
Das sind nur ein paar wenige der vielen Fragen, die du jedoch bereits nach 3 Wochen problemlos beantworten kannst.
Dann steht deinem Start in den ersten Praxisblock, der ersten Abteilung in deinem Amtsgericht, nichts mehr im Wege.



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