Q: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einer Anklage?
A: Eigentlich ist die Unterscheidung der beiden gar nicht so schwer. Bei einem Strafbefehl gibt es nicht automatisch eine Hauptverhandlung wie bei einer Anklage. Du müsstest erst Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, damit eine Hauptverhandlung stattfindet. Meistens handelt es sich bei Strafbefehlen um eine Geldstrafe.
Q: Was kann man machen, wenn man den Strafbefehl nicht akzeptieren will?
A: Du kannst innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls Einspruch bei dem Gericht einlegen, welches dir den Strafbefehl übersandt hat. Dabei ist zu beachten, dass du diesen schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einlegst. Wenn die 2 Wochen abgelaufen sind und du nichts gegen den Strafbefehl unternommen hast wird dieser rechtskräftig und du musst beispielsweise die Geldstrafe bezahlen.
Q: Brauche ich einen Anwalt?
A: Grundsätzlich besteht beim Amtsgericht kein Anwaltszwang. Anwaltszwang gibt es nur beim Landgericht, Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof.
Q: Wie läuft ein Strafverfahren ab?
A: Zuerst einmal kommt das Ermittlungsverfahren, in diesem ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Danach kommt es zum sogenannten Zwischenverfahren, hier entscheidet das Gericht nach Eingang der Anklageschrift, ob das von der Staatsanwaltschaft beantragte Hauptverfahren eröffnet wird. Wenn das Gericht dies bejaht, kommt es zum Hauptverfahren. Hier findet dann eine Verhandlung mit dem Angeklagten und möglichen Zeugen statt. Am Ende dieser Verhandlung kommt es dann zu einem Urteil. Wenn das Urteil rechtskräftig ist kommt es zum Vollstreckungsverfahren. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft Vollstreckungsabteilung zuständig.
Q: Welche Strafen gibt es überhaupt?
A: Man unterscheidet im Allgemeinen Haupt- und Nebenstrafen. Zu den Hauptstrafen gehören die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Nebenstrafen wären zum Beispiel Fahrverbot, Verlust des Wahlrechts oder Verlust der Amtsfähigkeit.
Q: Wo ist das alles geregelt?
A: Das materielle Recht findest du im StGB (Strafgesetzbuch) und das formelle Recht also das Verfahrensrecht in der StPO (Strafprozessordnung).
Q: Wann kommt man in Untersuchungshaft und wie lange muss man dort bleiben?
A: Es muss ein dringender Tatverdacht gegen den Verdächtigen vorliegen. Außerdem muss ein Haftgrund bestehen, also zum Beispiel Fluchtgefahr des Verdächtigen oder Verdunklungsgefahr. Die dritte Voraussetzung für die Untersuchungshaft ist die Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet, dass wenn man zum Beispiel nur etwas sehr wertgeringes geklaut hat, dass man deswegen nicht gleich in Untersuchungshaft muss, da dies dann nicht verhältnismäßig wäre. Die Untersuchungshaft kann maximal 6 Monate dauern. Innerhalb dieser 6 Monate muss eine Hauptverhandlung stattfinden.
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