Vielfältige Einblicke – gut vorbereitet für die Zukunft
Während deiner Ausbildung durchläufst du verschiedene Stationen und Abteilungen des Gerichts. So erhältst du umfassende Einblicke in die vielfältigen Arbeitsabläufe und Strukturen der Justiz. Ziel ist es, dich optimal darauf vorzubereiten, nach Abschluss der Ausbildung flexibel und kompetent in allen Bereichen eingesetzt werden zu können.
Das Amtsgericht
Die Zivilabteilung – Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen und Unternehmen
In Zivilsachen ist das Amtsgericht in der Regel als erstinstanzliche Gericht zuständig – und zwar bei Streitwerten bis zu 5.000,00 €. Anders ist es bei Wohnungseigentumssachen. Diese finden unabhängig vom Streitwert immer bei den Amtsgerichten statt.
Zivilrechtliche Verfahren betreffen überwiegend Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Typische Beispiele sind Streitigkeiten aus Mietverhältnissen, Kaufverträgen oder Klagen auf Schadensersatz – meist mit dem Ziel einer Geldzahlung.
Während eurer Ausbildungszeit in der Zivilabteilung erhaltet ihr einen praxisnahen Einblick in den Ablauf eines solchen Verfahrens – von der Einreichung der Klage bis hin zur Urteilsverkündung oder anderweitigen Verfahrensbeendigung. Ihr lernt, wie Vorschussanforderungen erstellt, Verfügungen vorbereitet und Fristen überwacht werden. Auch die selbstständige Aktenführung gehört zu euren Aufgaben – eine verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Genauigkeit und Sorgfalt unerlässlich sind.
Besonders wichtig ist die enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Richter bzw. der Richterin: Eure Aufgabe ist es, die richterliche Arbeit durch gut vorbereitete zuarbeit effizient zu unterstützen.
Die Serviceeinheiten übernehmen zentrale Aufgaben: Sie legen Neueingänge an, fertigen vollstreckbare Ausfertigungen von Entscheidungen an und kümmern sich um die ordnungsgemäße Ladung der Verfahrensbeteiligten. Wird gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts ein Rechtsmittel eingelegt, geht das Verfahren in die nächste Instanz über – das Landgericht, konkret die Zivilkammer. Mehr dazu erfahrt ihr im Beitrag: Das Landgericht – Die Zivilkammer.
Die Strafabteilung
In der Strafabteilung des Amtsgerichts werden nicht nur Strafverfahren, sondern auch Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bearbeitet. Damit umfasst der Aufgabenbereich eine große Bandbreite an rechtlichen Themen – von einfachen Verkehrsordnungswidrigkeiten bis hin zu strafrechtlich relevanten Delikten.
Der Ablauf eines Strafverfahrens – ein Beispiel Ein typischer Verfahrensablauf beginnt mit dem Eingang einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
Deine Aufgaben in der Strafabteilung Als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter nimmst du eine zentrale Rolle in der Strafabteilung ein. Ein besonders verantwortungsvoller Teil deiner Tätigkeit ist das Protokollieren der Hauptverhandlung. Dabei sitzt du im Sitzungssaal und hältst den genauen Ablauf der Verhandlung schriftlich fest.
Zuständigkeit des Amtsgerichts Das Amtsgericht entscheidet durch den Strafrichter, wenn es sich um ein Vergehen handelt und keine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist. Bei schwereren Delikten oder wenn die Sachlage eine umfassendere Beurteilung erfordert, wird das Verfahren vor dem Schöffengericht verhandelt, das sich aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen zusammensetzt.
Die Familienabteilung – Wenn Recht Persönliches regelt
Anders als bei Zivil- oder Strafverfahren werden familiengerichtliche Verfahren nicht durch ein Urteil, sondern durch familienrechtliche Beschlüsse abgeschlossen. Eine der zentralen Aufgaben des Familiengerichts ist die Ehescheidung. Doch damit endet die Arbeit längst nicht: Häufig sind mit einer Scheidung weitere wichtige Themen verbunden, die im selben Verfahren mitentschieden werden. Dazu gehören unter anderem:
Unterhaltsansprüche (z. B. Kindes- oder Ehegattenunterhalt)
Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanwartschaften)
Kindschaftssachen, wie z. B. die Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts
Diese Verfahren erfordern nicht nur juristische Präzision, sondern auch besonderes Einfühlungsvermögen – denn oft sind sie mit emotional belastenden Situationen verbunden. Dennoch ist die Arbeit hier oft besonders abwechslungsreich. Familiensachen betreffen das unmittelbare persönliche Leben der Beteiligten – das macht die Verfahren nicht nur komplex, sondern auch spannend und menschlich nah.
Nachlassabteilung
Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für die Erteilung eines Erbscheins, die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erklärungen zur Ausschlagung eines Erbes. Testamente und Erbverträge werden vom Notar an das Gericht zur Aufbewahrung geschickt. Wir erhalten zudem Sterbefallmitteilungen und arbeiten mit dem zentralen Testamentsregister. In der Nachlassabteilung hat man meist viel Kontakt mit den Beteiligten eines Verfahrens, beantwortet deren Fragen und erhält Rechtsersuche.
Betreuungsabteilung
Wenn eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und keine anderen Hilfsmöglichkeiten existieren, erhält sie einen durch den Richter zugeteilten Betreuer. Diese Personen leiden an psychischen Krankheiten oder körperlichen, geistigen beziehungsweise seelischen Behinderungen und benötigen im Alltag Unterstützung. Der vom Gericht bestellte Betreuer hilft der Person dann bei verschiedenen Aufgaben, wie zum Beispiel dem Verwalten von Geldanlagen, der Betreuung am Arbeitsplatz oder dem Aussortieren der Post. Der Richter prüft im Abstand von mehreren Jahren, ob die Betreuung weiterhin notwendig ist. Als Justizfachangestellte/r auf der Betreuungsabteilung werden die Betreuungsakten verwaltet, Fristen überwacht, die Beteiligten geladen und Kontakt zu den Betreuern gehalten, wenn diese Anliegen haben.
Zwangsvollstreckungsabteilung
Wenn ein Gläubiger eine Forderung gegenüber dem Schuldner hat, beauftragt er den Gerichtsvollzieher, diese auf jegliche Art einzutreiben. Ihr bereitet auf der Geschäftsstelle also Schreiben, z. B. aus Verfügungen, vor und gebt diese heraus. Auf der Zwangsvollstreckungsabteilung bereitet ihr Haftbefehle vor, erlässt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse und steht in engem Kontakt zu den Gerichtsvollziehern.
Das Landgericht
Die Zivilkammer
Das Landgericht kann in Zivilsachen sowohl erstinstanzlich (ab 5.000 Euro) als auch zweitinstanzlich tätig sein. Hierbei ist zu beachten, dass – anders als beim Amtsgericht – Anwaltszwang besteht. Das Landgericht verfügt über keine Zivilabteilung, sondern ist in mehrere Zivilkammern unterteilt, die jeweils unterschiedliche Verfahrensarten übernehmen. Zu den möglichen Aufgaben auf der Geschäftsstelle gehören beispielsweise das Anfordern eines Notfristzeugnisses, die Kostenfestsetzung, das Versenden von Akten zur Akteneinsicht, die Freigabe der Kostenrechnung, das Versenden von Ausfertigungen an die Gegenseite und schließlich die Weglage der Akte.
Die Staatsanwaltschaft
Ermittlungsabteilung
Wenn die Staatsanwaltschaft von einer möglichen Straftat erfährt und ein Strafantrag vorliegt, geht sie diesem Verdacht nach. Die Ermittlungsabteilungen setzen sich aus den Serviceteams und den jeweiligen Dezernaten der Staatsanwälte zusammen. Während des Ermittlungsverfahrens wird eng mit der Polizei zusammengearbeitet, und am Ende wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt wird oder an das zuständige Gericht zur Anklage oder zum Strafbefehl weitergegeben wird.
Vollstreckungsabteilung
Die Vollstreckungsabteilung ist sozusagen die „Endstation“ eines Verfahrens. Der Begriff Strafvollstreckung umfasst alle Maßnahmen, die nach Rechtskraft eines Strafurteils erforderlich sind, um die gerichtlich angeordneten Rechtsfolgen durchzusetzen – also alle damit verbundenen notwendigen Folgeentscheidungen. Hier werden Auflagen überwacht und deren Einhaltung sichergestellt: die Vollstreckung verhängter Freiheitsstrafen, der Einzug verhängter Geldstrafen, die Durchsetzung des Fahrverbots sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis (inklusive Mitteilung an das Bundeszentralregister und das Verkehrszentralregister).
Wie läuft unsere Ausbildung ab?
Unsere Ausbildung zur Justizfachangestellten bzw. zum Justizfachangestellten
erfolgt im sogenannten Blocksystem und dauert 2,5 Jahre. Die Ausbildung ist sehr abwechslungsreich und sehr informativ.
Im Laufe unserer Ausbildung lernen wir viele Dinge, welche auch außerhalb unserer Arbeit sehr nützlich sein können.Wie funktionieren Verträge, insbesondere Arbeits- und… Weiterlesen: Recht für deinen Alltag
Tag 1 der Ausbildung. Man ist ganz nervös, denn es startet ein komplett neuer Lebensabschnitt. Wie die anderen Azubis wohl sind? Ob… Weiterlesen: Einführungslehrgang
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