In Deutschland sind Gerichtssäle speziell ausgestattete Räume in Gerichtsgebäuden, in denen Gerichtsverhandlungen stattfinden. Je nach Gerichtstyp – Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof – unterscheiden sich Größe, Ausstattung und Sicherheitsvorkehrungen.
Gerichtssäle sind zentrale Orte für die Durchsetzung des Rechtsstaates und symbolisiert Neutralität, Gerechtigkeit und die Gewaltenteilung in Deutschland
Das Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof gehören zur Ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zu den besonderen Gerichtsbarkeiten gehören die Finanzgerichtsbarkeiten, Arbeitsgerichtsbarkeiten, Sozialgerichtsbarkeiten und die Verwaltungsgerichtsbarkeiten

Das Amtsgericht gehört zu der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ist für erstinstanzliche Rechtsprechungsaufgaben zuständig. Hier werden Zivil-, Familien- und Strafsachen verhandelt.
Amtsgerichte verfügen allgemein über unterschiedlich ausgestattete Sitzungssäle. Ihre Gestaltung richtet sich nach dem Verfahrensbereich, der Sicherheit und der Anzahl der Beteiligten.

(größter Saal im LG Ellwangen)
Besetzung
Das Schwurgericht besteht aus 3 Berufsrichtern einer davon der Vorsitzende und zwei Schöffen.
Zuständigkeit
In diesem Saal werden erstinstanzliche Kapitalverbrechen verhandelt wie z. B. Mord, Totschlag sexueller Missbrauch. Es finden hier ebenfalls Verhandlungen statt bei der der Tätern eine Strafe mit einer Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt erwartet wird.

Besetzung
In Zivilsachen ist die Zivilkammer mit 3 Berufsrichtern einer davon ist der Vorsitzende Richter. In der Strafkammer für Berfungssachen II Instanz mit 1 Richter und 2 Schöffen.
Zuständigkeit
Es ist sowohl ein Berufungsgericht für Entscheidungen der Amtsgerichte gegen Urteile in Zivil- und Strafsachen, als auch in bestimmten Fällen erstinstanzliches Gericht.

Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bildet die zweite Instanz nach dem Landesgericht. Es ist für Berufungs- und Beschwerdeverfahren in Zivil,- Familien,- und Strafsachen.
Das OLG ist ebenfalls für Revisonsverfahren des Amtsgerichts zuständig

Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der Ordentlichen Gerichtsbarkeit für Zivil-und Strafsachen. Er ist die letzte Instanz und hat seinen Sitz in Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof prüft Entscheidungen der unteren Instanz (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) auf Rechtsfehler und sichert so die Einheit der Rechtsprechung.

Das Bundesverfassungsgericht ist in Deutschland das höchste Gericht auf allen ebenen. Sie Prüfen neu eingeführte Gesetze und schauen on diese mit dem Grundgesetzt vereinbar sind
Besetzung
Es gibt im gesamten 16 Richter und Richterinnen am Bundesverfassungsgericht. Diese werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt



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