
Der Bundesgerichtshof
- Sitz: Karlsruhe
- oberstes Gericht in Deutschland
- überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte
- 13 Zivilsenate mit jeweils 5 Berufsrichtern
- 6 Strafsenate mit jeweils 5 Berufsrichtern
Das Oberlandesgericht
- 24 Stück in Deutschland
- 2 in Baden-Württemberg (Karlsruhe und Stuttgart)
- zuständig für Berufungen gegen Urteile und Beschlüsse des Landgerichts und für Revisionen gegen Berufungsurteile der kleinen und großen Strafkammer des Landgerichts
- zuständig für Hochverrat, Friedensverrat und terroristische Gewalttaten
- Zivilsenat, kleiner Strafsenat und großer Strafsenat
Das Landgericht
- erstinstanzlich zuständig für Streitwerte über 10.000,00 € in Zivilsachen
- ist auch zuständig für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts
- Zivilkammer, Kammer für Handelssachen, große Strafkammer als Schwurgericht, große Strafkammer, kleine Strafkammer, große und kleine Jugendkammer
Das Amtsgericht
- Strafsachen, Zivilsachen, Familiensachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Nachlass und Betreuung), Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
- Einzelrichter, Strafrichter, Familienrichter, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht
- wenn der Streitwert eines Zivilverfahrens unter 10.000,00 € ist, kommt das Verfahren zum Amtsgericht
- bei Strafverfahren muss unterschieden werden, ob es sich um ein Vergehen oder Verbrechen handelt, Vergehen werden beim Strafrichter verhandelt und Verbrechen beim Schöffengericht
- Familiensachen, wie Scheidung oder auch Umgang mit einem Kind kommen immer zum Familiengericht als erste Instanz



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