Die Vorsorgevollmacht

Wieso sollten Sie für Ihre Oma, Ihren Opa oder andere Familienmitglieder eine Vorsorgevollmacht organisieren?


Wir werden alt und mit dem Alter vergesslich, krank, unorganisiert – irgendwann sogar geschäftsunfähig. Das bedeutet, wir dürfen und können keine Rechtsgeschäfte mehr abschließen, keine Verträge abschließen, aber auch nicht mehr unsere Finanzen verwalten. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Vorsorgevollmacht an eine vertrauenswürdige Person erteilt, können Sie dies jetzt auch nicht mehr tun und das Gericht ist verpflichtet, ihnen eine/n Betreuer/in zu bestellen.
Der Betreuer verwaltet ab jetzt vielleicht Ihr Vermögen sowie viele andere Sachen und wird sogar von diesem bezahlt (z. B. Guthaben auf Ihrem Konto, Pfändung ihres Hauses). Genauso wie das Gerichtsverfahren. Und das alles kann sehr teuer werden.

Wenn du vor Eintritt deiner Geschäftsunfähigkeit eine Vorsorgevollmacht an jemanden erteilt hast (z. B. Ihren Kindern), dann können diese all die Arbeit des eigentlichen Betreuers erledigen und deim Vermögen bleibt im Besitz der Familie.


Daher ist es sehr wichtig, sich frühzeitig um so eine Vollmacht zu kümmern.


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